Wann muss der Makler bezahlt werden
1. Zahlung erst nach erfolgreichem Abschluss
Ein Makler wird erst dann bezahlt, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt. Vorher entstehen für den Verkäufer keine Kosten. Keine Gebühren für Beratung, keine Kosten für Besichtigungen, keine Vorauszahlungen. Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist und beide Parteien sich verbindlich geeinigt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Makler das komplette Risiko und arbeitet vollständig auf Erfolgsbasis.
2. Keine Kosten für Besichtigungen oder Beratung
Für Verkäufer entstehen vor dem Abschluss keinerlei Kosten. Alle Gespräche, Beratungen, Vor-Ort-Termine und Besichtigungen sind vollständig kostenlos. Der Makler investiert Zeit, Vorbereitung und Präsenz, ohne dafür eine Gebühr zu verlangen. Auch wenn zehn, zwanzig oder mehr Besichtigungen nötig sind – der Verkäufer zahlt erst dann, wenn der Verkauf tatsächlich abgeschlossen ist. Bis dahin trägt der Makler das gesamte Risiko und arbeitet komplett auf Erfolgsbasis.
3. Fälligkeit mit Unterzeichnung des Kaufvertrags
Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist. Mit diesem Moment gilt der Verkauf als rechtlich abgeschlossen. Vorher gibt es keine Zahlungspflicht. Keine Reservierungsgebühren, keine Vorauszahlungen, keine versteckten Kosten. Erst wenn Käufer und Verkäufer den Vertrag offiziell bestätigt haben, entsteht der Anspruch auf die Provision. Bis dahin trägt der Makler das komplette Risiko und arbeitet vollständig auf Erfolgsbasis.
4. Wer zahlt was? – Käufer‑ und Verkäuferanteil
Bei Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen. Das bedeutet: Beide Seiten zahlen jeweils ihren Anteil, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist. Eine einseitige Belastung ist gesetzlich nicht mehr zulässig. Wichtig ist nur, dass die Vereinbarung schriftlich festgehalten wird. Für Verkäufer heißt das: Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vorleistungen – der eigene Anteil wird erst fällig, wenn der Verkauf rechtlich abgeschlossen ist.
5. Keine Zahlung bei Nichtverkauf
Wenn die Immobilie nicht verkauft wird, fällt auch keine Maklerprovision an. Ganz einfach. Es gibt keine versteckten Gebühren, keine Kosten für die Vermarktung, keine Pauschalen für Besichtigungen oder Beratung. Der Makler trägt das komplette Risiko und wird nur dann bezahlt, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt. Für Verkäufer bedeutet das maximale Sicherheit: Kein Verkauf – keine Zahlung.
6. Was gilt bei Rücktritt oder Streitfällen?
Wenn eine Partei nach der notariellen Beurkundung vom Vertrag zurücktritt oder den Kauf aus eigenen Gründen nicht vollzieht, bleibt der Provisionsanspruch grundsätzlich bestehen. Entscheidend ist, dass der Makler seine Leistung erbracht und den erfolgreichen Vertragsabschluss herbeigeführt hat. Kommt es vor der Unterschrift zu einem Rückzieher, entstehen für den Verkäufer dagegen keine Kosten. Bei echten Streitfällen – etwa wenn eine Partei ihre Pflichten nicht erfüllt – entscheidet die konkrete vertragliche Vereinbarung. Für Verkäufer bedeutet das: Solange kein notarieller Vertrag zustande kommt, fällt keine Provision an.
7. Sicherheit für Verkäufer: Alles schriftlich geregelt
Für Verkäufer ist entscheidend, dass alle Vereinbarungen mit dem Makler klar und schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören die Höhe der Provision, der Zeitpunkt der Fälligkeit und die genaue Leistung des Maklers. Nichts bleibt im Ungefähren, nichts basiert auf mündlichen Zusagen. Diese Transparenz schützt vor Missverständnissen und sorgt dafür, dass Verkäufer jederzeit wissen, woran sie sind. Erst wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist, wird die vereinbarte Provision fällig – eindeutig, nachvollziehbar und rechtlich sauber geregelt.
