Notarkosten beim Immobilienverkauf

1. Welche Notarkosten beim Verkauf anfallen

Beim Immobilienverkauf fallen mehrere gesetzlich geregelte Notargebühren an. Der größte Posten ist die Beurkundung des Kaufvertrags – ohne sie ist kein Verkauf rechtsgültig. Zusätzlich entstehen Kosten für die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Kommunikation mit Behörden und Banken sowie für notwendige Erklärungen wie Löschungsbewilligungen oder Vollmachten. Auch die Grundbuchkosten für Umschreibung und Eintragungen laufen über den Notar. Insgesamt bewegen sich die Notarkosten in einem klar definierten Rahmen und sind für alle Beteiligten transparent nachvollziehbar.

2. Wer die Notarkosten beim Immobilienverkauf zahlt

In Deutschland übernimmt in der Regel der Käufer die Notarkosten – sowohl für die Beurkundung des Kaufvertrags als auch für die Grundbucheintragungen. Für Verkäufer fallen nur dann Kosten an, wenn sie selbst Erklärungen benötigen, etwa die Löschung einer bestehenden Grundschuld oder die Beschaffung bestimmter Unterlagen. Diese Posten sind meist überschaubar. Entscheidend ist: Die Hauptkosten des Notars trägt der Käufer, der Verkäufer nur seine eigenen, verkaufsbedingten Erklärungen.

3. Wie sich die Notarkosten berechnen

Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich immer nach dem Kaufpreis der Immobilie. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das für jede Leistung feste Gebührensätze vorgibt. Steigt der Kaufpreis, steigen automatisch auch die Gebühren – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des Notars. In der Praxis liegen die Notarkosten für Beurkundung, Vertragsentwurf und Abwicklung meist bei rund 1 % des Kaufpreises. Dazu kommen die separaten Grundbuchkosten, die ebenfalls nach festen Tabellen berechnet werden. So entsteht ein transparenter, für alle Beteiligten nachvollziehbarer Kostenrahmen.

4. Typische Kostenbeispiele aus der Praxis

In der Praxis lassen sich die Notarkosten gut anhand des Kaufpreises einschätzen. Bei einer Immobilie für 250.000 € liegen die Notargebühren für Beurkundung, Vertragsentwurf und Abwicklung meist bei rund 2.000–2.500 €. Bei 400.000 € Kaufpreis bewegen sie sich typischerweise zwischen 3.000 und 3.500 €. Dazu kommen die Grundbuchkosten, die je nach Kaufpreis weitere 0,3–0,5 % ausmachen. Diese Beispiele zeigen: Die Gebühren steigen proportional zum Kaufpreis und bleiben dank gesetzlicher Vorgaben transparent und gut kalkulierbar.

5. Warum der Notar für Verkäufer unverzichtbar ist

Der Notar sorgt dafür, dass der Verkauf rechtssicher, transparent und ohne spätere Überraschungen abläuft. Er prüft alle Unterlagen, formuliert den Kaufvertrag neutral und stellt sicher, dass keine Partei benachteiligt wird. Für Verkäufer besonders wichtig: Der Notar überwacht die Zahlung des Kaufpreises, koordiniert die Löschung alter Grundschulden und gibt die Immobilie erst frei, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Damit schützt er vor finanziellen Risiken und sorgt dafür, dass der Eigentumsübergang sauber und verbindlich abgewickelt wird.