Energieausweis: Was Eigentümer wissen müssen
Energieausweis – was Eigentümer wirklich wissen müssen.
Ein umfassender Klartext‑Leitfaden mit allen Pflichten, Fristen, Arten von Energieausweisen und konkreten Bußgeldern für Verkäufer, Vermieter, Käufer und sogar Mieter.
🔥 Warum der Energieausweis so wichtig ist.
Der Energieausweis ist kein „nice to have“, sondern gesetzliche Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Er informiert über den energetischen Zustand einer Immobilie und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zwingend vorzulegen.
Für Eigentümer bedeutet das:
Wer den Energieausweis ignoriert, riskiert hohe Bußgelder – und zwar schneller, als viele glauben.
🧩 Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
1. Verbrauchsausweis
• basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
• günstiger
• möglich bei Gebäuden ab Baujahr 1977 oder mit mindestens drei Wohneinheiten
2. Bedarfsausweis
• basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes
• teurer, aber genauer
• Pflicht bei:
• Baujahr vor 1977 ohne energetische Sanierung
• Neubauten
• unsanierten Ein- und Zweifamilienhäusern
📌 Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Pflicht bei:
• Verkauf
• Vermietung
• Verpachtung
• Neubau
• größeren Sanierungen
Schon bei der Immobilienanzeige müssen folgende Angaben stehen:
• Art des Ausweises (Bedarf/Verbrauch)
• Endenergiekennwert
• Energieträger
• Baujahr
• Energieeffizienzklasse
Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder – und zwar nicht zu knapp.
💶 Kosten für Eigentümer
• Verbrauchsausweis: ca. 80–150 €
• Bedarfsausweis: ca. 300–800 €
• Neubau-Energieausweis: abhängig vom Projektumfang
⚠️ Bußgelder – wer zahlt wofür?
Das GEG sieht Bußgelder bis zu 10.000 € vor.
Hier die wichtigsten Fälle im Klartext:
🔴 Bußgelder für Verkäufer
Pflichtverletzungen:
• Energieausweis fehlt beim Verkauf
• Energieausweis wird nicht rechtzeitig vorgelegt
• Pflichtangaben fehlen in der Anzeige
• Falsche oder manipulierte Angaben
Bußgeldrahmen:
👉 bis zu 10.000 €
Praxisfall:
Ein Verkäufer zeigt den Ausweis erst beim Notartermin → Ordnungswidrigkeit.
Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
🔴 Bußgelder für Vermieter
Pflichtverletzungen:
• Energieausweis wird Mietinteressenten nicht vorgelegt
• Pflichtangaben fehlen in der Anzeige
• Ausweis wird erst beim Vertragsabschluss gezeigt
• veralteter oder ungültiger Ausweis
Bußgeldrahmen:
👉 bis zu 10.000 €
Wichtig:
Auch bei einer Neuvermietung innerhalb derselben Immobilie muss der Ausweis erneut vorgelegt werden.
🔴 Bußgelder für Käufer
Käufer haben keine direkte Bußgeldpflicht, aber:
Risiken für Käufer:
• Wenn der Verkäufer keinen Ausweis vorlegt, kann der Käufer Schadensersatz verlangen.
• Bei arglistiger Täuschung (z. B. falsche Energiekennwerte) kann der Käufer Rückabwicklung oder Minderung durchsetzen.
• Käufer haften nicht für Verstöße des Verkäufers – aber sie tragen später die Sanierungspflichten.
🔴 Bußgelder für Mieter
Mieter zahlen keine Bußgelder, aber:
Pflichten:
• Mieter müssen Verbrauchsdaten korrekt liefern (z. B. Heizkostenabrechnung).
• Falsche Angaben können zu vertraglichen Konsequenzen führen, aber nicht zu GEG‑Bußgeldern.
🟢 Wie Eigentümer Bußgelder sicher vermeiden
• Energieausweis rechtzeitig beauftragen
• Pflichtangaben in jeder Anzeige vollständig einfügen
• Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen
• Gültigkeit prüfen (max. 10 Jahre)
• Keine geschönten oder manipulierten Werte
🏙️ Regionaler Hinweis für Bremen & Umland
Gerade in Bremen sind viele Häuser älter als 1977.
Das bedeutet:
👉 Bedarfsausweis ist in vielen Fällen Pflicht, besonders bei unsanierten Altbauten in Viertel, Schwachhausen, Findorff, Walle, Gröpelingen und Teilen von Osterholz.
📚 Fazit
Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument – und Verstöße werden teuer. Für Eigentümer ist er nicht nur ein gesetzlicher Zwang, sondern auch ein Schutz: Er schafft Transparenz, verhindert Streit und stärkt die Position beim Verkauf oder bei der Vermietung.

